Allgemeine Geschäftsbedingungen
HBE HealthCare GmbH (Deutschland)
Holistic Business Excellence GmbH (Österreich)
I. Allgemeine Regelungen
Die unter dieser I. genannten Vorschriften gelten für alle Vereinbarungen wie Kauf-,
Miet-, Sukzessiv-, Service- und Wartungsverträge oder sonstige Dauerschuldverhältnisse, soweit nichts Gegenteiliges bestimmt ist.
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
- Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB genannt) der Holistic Business Excellence GmbH (für Kunden aus Österreich), sowie der HBE HealthCare GmbH (für Kunden aus Deutschland) (beide Male nachfolgend “HBE” genannt) zugrunde. Entgegenstehende oder von den AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt HBE nur an, wenn diesen schriftlich seitens HBE zugestimmt wurde.
- Alle Vereinbarungen, die abweichend von den AGB zwischen HBE und dem Kunden in Bezug auf die sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für eine Abbedingung der Schriftform.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Beim Kauf eines HBE-Produktes werden seitens HBE folgende Leistungen erbracht:
a) Beim Erstkauf von einweisungspflichtigen Produkten:
-Aufbau und Installation an dem vertraglich vereinbarten Standort; Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass dieser den technischen Anforderungen des Produktes entspricht, sowie alle für die Verwendung des Produktes erforderlichen gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Der Kunde hat für ungehinderte Zugangs- und Transportmöglichkeiten zu sorgen;
-einmalige Einweisung über die Eigenschaften und Handhabung des Produktes.
b) beim Folgekauf, bzw bei nicht einweisungspflichtigen Produkten:
- Versand von Produkten an die vorgegebene Lieferadresse;
Die Erbringung von darüber hinaus gehenden Serviceleistungen setzt den Abschluss eines gesonderten Wartungs- und Servicevertrages voraus.
- Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass HBE keine patientenbezogenen Leistungen oder Beratungen erbringt. Therapievorschläge seitens HBE sind unverbindlich. Die Entscheidung über die Therapie liegt ausschließlich bei dem verantwortlichen Arzt oder der verantwortlichen zum Heilberuf zugelassenen Person.
- Der Kunde ist verpflichtet, alle relevanten Unterlagen, insbesondere die Gebrauchsanweisungen, Sicherheitshinweise sorgfältig zu lesen und alle relevanten Vorgaben der Gesundheitsbehörden sorgfältig zu recherchieren und somit sicherzustellen, dass die von HBE gelieferten Produkte im Einklang mit diesen Unterlagen und gesetzlichen Vorgaben genutzt werden.
- HBE liefert die Produkte entsprechend der jeweiligen Produktspezifikation. Alle Spezifikationen, Abmessungen und Angaben über das Leistungsvermögen entsprechen sorgfältig ermittelten Durchschnittswerte die von Fall zu Fall abweichen können.
§ 3 Angebot und Angebotsunterlagen
- Die von HBE abgegebenen Angebote sind freibleibend, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. HBE kann das Angebot jederzeit widerrufen und ist höchstens 30 Tage an die Angebotspreise gebunden.
- An den Angebotsunterlagen, insbesondere an Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich HBE die Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
§ 4 Schutzrechte der HBE
- Sämtliche Schutzrechte an HBE Produkten, einschließlich des Know-hows in Systemen, Konzepten etc., die im Rahmen der Vertragsverhältnisse und/oder Leistungserbringung entwickelt oder zur Verfügung gestellt werden, verbleiben ausschließlich bei HBE. Der Kunde ist lediglich zur Nutzung der Produkte berechtigt.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, Logos oder sonstige Hinweise auf Schutzrechte von HBE, die an HBE Produkten angebracht sind oder anderweitig im Rahmen der Leistungserbringung kenntlich gemacht wurden, zu verändern oder zu entfernen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird entsprechend dem am Tag der Rechnungsstellung geltenden Umsatzsteuersatz gesondert in der Rechnung ausgewiesen. Es gelten die am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preise von HBE.
- Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. HBE hat das Recht, Lieferungen von Sicherheitsleistungen abhängig zu machen. Voraus- bzw. Abschlagszahlungen verzinst HBE nicht.
- Die geschuldete Vergütung ist ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist HBE berechtigt, Verzugszinsen in der gemäß den in den jeweiligen Ländern geltenden gesetzlichen Bestimmungen festgelegten Höhe zu fordern. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt vorbehalten.
- Ferner darf HBE bei Zahlungsverzug des Kunden ,auch kumulativ, noch ausstehende, restliche Kaufpreisraten oder sonstige gegen den Kunden bestehende Forderungen sofort fällig stellen und weitere Lieferungen aus diesem Vertrag oder aus anderen Verträgen von einer vorherigen Sicherheitsleistung oder einer Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung abhängig machen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend machen.
- Etwaige Versicherungskosten sind nicht in den angegebenen Preisen enthalten.
- Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von HBE anerkannt sind. Bestrittene Gegenansprüche berechtigen den Kunden nicht zur Zurückbehaltung.
§ 6 Lieferzeit, Lieferung, Gefahrübergang
- Auch wenn HBE Lieferzeiten angibt, sind diese nicht bindend. Jedoch wird sich HBE darum bemühen, die Lieferzeiten einzuhalten und den Kunden über Verzögerungen zu informieren.
- Die Lieferung der Produkte setzt voraus, dass ein Kunde seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist. Insbesondere hat sich der Kunde um alle technischen, rechtlichen, regulatorischen und organisatorischen Fragen, die den Einsatzort, vorhandene technische Ausrüstungen (Stromanschlüsse, etc.) und Einsatzbedingungen, sowie die Einsatzerlaubnis betreffen, zu kümmern.
- Beim Kauf von Produkten geht die Gefahr auf den Käufer über sobald die Produkte das Lager oder Werk von HBE verlassen haben.
- Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist HBE berechtigt, Ersatz für den entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, insbesondere für die Lagerung der Produkte zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
- Ereignisse höherer Gewalt, beispielsweise Naturereignisse, Krieg, Gesetzgebung, Feuer, Dürre, Aussperrung, Streik sowie sonstige Umstände, die HBE nicht zu vertreten hat und die eine termingemäße Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, befreien HBE für die Dauer ihres Vorliegens von der vertraglichen Lieferverpflichtung.
§ 7 Rechte bei Mängeln – sonstige Rücktrittsbedingungen
- Alle Teile, die sich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen, sind unentgeltlich nach Wahl von HBE nachzubessern oder neu zu liefern. Die Feststellung solcher Mängel ist HBE unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden Eigentum von HBE und sind an diese – auch ohne besondere Aufforderung – unverzüglich herauszugeben.
- Zur Vornahme aller HBE notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Käufer nach Verständigung mit HBE die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls ist HBE von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit.
- HBE trägt – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – dabei ausschließlich die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versands.
- Ein Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises ist nur gegeben, wenn der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist von wenigstens vier Wochen behoben werden kann, oder die Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, unzumutbar oder aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen ist. Im Falle eines Rücktrittes steht dem Kunden daneben kein Schadenersatzanspruch zu. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
- Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Anwendung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, Anwendung nach Ablauf der Verfallfrist, sonstige Einflüsse – sofern diese nicht von HBE zu verantworten sind.
- Die Verjährungsfrist für alle Rechte des Kunden wegen Mängel der gekauften Produkte beträgt 12 Monate ab Lieferung der Produkte. Das gilt auch für an dem Produkt erbrachte Werkleistungen (insbesondere Reparaturleistungen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist). Ist der Kunde in Deutschland ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, bleiben die Vorschriften der §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 BGB unberührt.
- Soweit Produkte oder Teile von Produkten einer Herstellergarantie unterliegen, wird HBE von der Gewährleistungspflicht frei.
- Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn der Kunde die der Bestellung folgende Auftragsbestätigung nicht innerhalb von 2 Werktagen beeinsprucht. Ein Rücktritt vom Kauf ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
§ 8 Haftungsbeschränkung
- Die Haftung von HBE – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist beschränkt auf Schäden, die HBE oder ihre Mitarbeiter, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder bei Verletzung von für die Erfüllung des Vertragszwecks wesentlichen Pflichten leicht fahrlässig herbeigeführt haben.
- In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von HBE der Höhe nach beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung für HBE vorhersehbar waren. Ansprüche aus entgangenem Gewinn, ersparten Aufwendungen Schadenersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare Folgeschäden können nicht verlangt werden.
- HBE haftet nicht für Schäden Dritter, die auf einer Anwendung der Produkte beruhen oder die aus einer Anwendung resultieren.
- Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen garantierter Beschaffenheitsmerkmale und wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
- Bei von HBE nicht autorisierten eigenmächtigen Manipulationen an den Produkten, besteht keine Haftung seitens HBE für die daraus entstehenden Folgen.
- Soweit der Geschäftsabschluss auf Grund von Dritten/Herstellern getätigter Prospektangaben zustande gekommen ist, übernimmt HBE keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit dieser Angaben.
- Es obliegt ausdrücklich den Kunden, alle gesetzlichen Verpflichtungen für die Verwendung der gelieferten Produkte einzuhalten. HBE haftet ausdrücklich nicht für die beim Kunden oder Dritten entstandenen Rechtsfolgen aufgrund der Nichteinhaltung der gesetzlichen oder regulatorischen Bestimmungen durch den Kunden. Nichterfüllung der rechtlichen und regulatorischen Anforderungen durch den Kunden stellen ausdrücklich keinen Rücktrittsgrund aus dem Kaufvertrag dar.
- Soweit der Kunde gegen Schäden versichert ist, ist HBE von der Haftung befreit.
- Im Übrigen haftet HBE nicht.
§ 9 Eigentumsvorbehalt bei Kauf
- HBE behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Lieferverhältnis vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug ist HBE zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
- Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden berechtigt HBE vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe der Ware zu verlangen.
§ 10 Meldungen
Der Kunde hat Mängel unverzüglich an die Fax Nummer +43 3854 32 92 zu melden.
§ 11 Abtretungsverbot, Teilnichtigkeit
- Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen HBE an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von HBE zulässig.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
- Ein kulanzweises Nachgeben oder eine Nichtgeltendmachung der Rechte aus dem Vertragsverhältnis seitens der Vertragsparteien stellt keinen endgültigen Rechtsverzicht dar.
§ 12 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl
Für Kunden aus Deutschland:
- Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz der HBE Gerichtsstand; HBE ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dem für ihn geltenden allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von HBE Erfüllungsort. Postanschrift und Erfüllungsort, HBE HealthCare GmbH, TaunusTor1, D-60310 Frankfurt/Main.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundsrepublik Deutschland unter Ausschluss seines internationalen Privatrechts, soweit es auf die Geltung einer anderen Rechtsordnung verweist. Die Anwendung des Einheitlichen UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sale of Goods) ist ebenfalls ausgeschlossen.
Für Kunden aus Österreich:
- Erfüllungsort ist, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, für alle Vertragsbeteiligten der Geschäftssitz von HBE. Postanschrift und Erfüllungsort, Holistic Business Excellence GmbH, Straßäckergasse 5, A-8665 Langenwang.
- Sind beide Parteien Vollkaufleute ist ausschließlicher Gerichtsstand Leoben.
- Es gilt ausschließlich Österreichisches Recht unter anerkanntem Ausschluss des UN-Kaufrechts.